Wenn Sie in Deutschland online verkaufen, kennen Sie das Muster vom LUCID-Verpackungsregister: Ohne gültige Registrierungsnummer sperrt Amazon das Listing, und aus einer abstrakten Rechtsfrage wird über Nacht ein Umsatzproblem. Frankreich geht jetzt einen Schritt weiter. Seit dem 10. Juli 2026 gilt dort eine Pflicht, die fast jedes Unternehmen trifft, das aus dem Ausland auf den französischen Markt verkauft — ob aus Deutschland, Österreich, dem Vereinigten Königreich, den USA oder China. Wer nicht in Frankreich niedergelassen ist und dort Produkte in Verkehr bringt, muss einen in Frankreich niedergelassenen Bevollmächtigten benennen — französisch: mandataire —, der per schriftlichem Mandat die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) übernimmt.
Die meisten betroffenen Händler haben davon nie gehört. Die Regel kam als Teil des französischen Anti-Fast-Fashion-Gesetzes und wurde außerhalb französischer Juristenkreise kaum wahrgenommen. Dieser Leitfaden erklärt, was sich geändert hat, wer betroffen ist, warum die Marktplätze die Pflicht lange vor jedem Prüfer durchsetzen werden — und, weil der Anbietermarkt jünger und dünner ist, als er aussieht, wie Sie einen Mandataire auswählen, ohne sich ein neues Risiko einzuhandeln.
Was sich am 10. Juli 2026 genau geändert hat
Das Gesetz Nr. 2026-602 vom 8. Juli 2026 — das Gesetz gegen Fast-Fashion, über seinen Artikel 5 — hat einen neuen Artikel L. 541-10-9-1 im französischen Umweltgesetzbuch geschaffen. Er bestimmt: Jeder Hersteller, der nicht in Frankreich niedergelassen ist — gleich, ob er in einem anderen EU-Staat oder außerhalb der EU sitzt —, muss per schriftlichem Mandat einen in Frankreich niedergelassenen Vertreter benennen. Dieser Mandataire tritt („subrogiert“) in die REP-Pflichten des Herstellers ein — REP (responsabilité élargie du producteur) ist die französische Bezeichnung für die erweiterte Herstellerverantwortung: Registrierung, Meldungen, Öko-Beiträge.
Die Pflicht gilt horizontal: über alle rund 19 französischen REP-Filières hinweg — Filière heißt jeder einzelne Produktstrom des Systems. Also nicht nur Verpackungen, sondern auch Elektrogeräte, Batterien, Möbel, Textilien, Spielzeug, Sportartikel, Heimwerkerprodukte und mehr. Wer eine Baumwolltasche mit einem batteriebetriebenen Gadget im Karton verschickt, berührt unter Umständen vier Filières auf einmal.
Es ist Frankreichs zweiter Anlauf, und diese Vorgeschichte ist wichtig. Ein Dekret von 2020 (R. 541-174) wollte denselben Mechanismus einführen und wurde am 10. November 2023 vom Conseil d’État annulliert (Entscheidung Nr. 449213), weil die gesetzliche Grundlage fehlte. Das Gesetz von 2026 liefert diese Grundlage — und macht aus der früheren Option eine Pflicht. Mit anderen Worten: Diesmal ist die Regel so gebaut, dass sie hält.
Wer betroffen ist
Nach französischem REP-Recht ist „Hersteller“, wer das Produkt auf den französischen Markt bringt. Für den Fernabsatz ist das ausdrücklich geregelt: Ein Händler, der aus dem Ausland direkt an französische Haushalte liefert, ist der Hersteller. Die Nationalität Ihres Unternehmens spielt keine Rolle; entscheidend ist allein, dass Sie nicht in Frankreich niedergelassen sind.
- D2C-Marken aus der EU, die aus Deutschland, Österreich, Spanien oder den Niederlanden an französische Verbraucher liefern — betroffen.
- Nicht-EU-Händler (UK, USA, China) mit Lieferungen nach Frankreich — betroffen.
- Marktplatz-Händler auf Amazon.fr, Cdiscount, ManoMano oder Fnac ohne französische Gesellschaft — betroffen, mit einer Nuance weiter unten.
- Unternehmen mit französischer Tochtergesellschaft oder Niederlassung — von dieser Regel nicht betroffen; Hersteller ist die französische Einheit.
Das Gesetz enthält eine Ausnahme: Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn eine in Frankreich niedergelassene Person die Einhaltung Ihrer REP-Pflichten bereits sicherstellt. In der Praxis betrifft das vor allem Fälle, in denen ein Marktplatz die Pflichten für Ihre dortigen Verkäufe selbst übernimmt. Läuft ein Teil Ihres Frankreich-Umsatzes direkt über Ihren eigenen Webshop, deckt die Ausnahme diesen Teil nicht ab.
Warum Sie das nicht einfach aussitzen können
Die ehrliche Antwort auf „Was passiert, wenn ich nichts tue?“ lautet nicht in erster Linie „ein Bußgeld“ — obwohl es das gibt (Verwaltungssanktionen bis zu 30.000 € je fehlender eindeutiger Kennnummer, je Filière). Der eigentliche Durchsetzungsmechanismus ist Ihr Vertriebskanal.
Artikel L. 541-10-9 desselben Gesetzbuchs macht Marktplätze mitverantwortlich: Plattformen müssen prüfen, ob jeder Drittanbieter für die einschlägigen Filières eine gültige IDU besitzt (identifiant unique — die Registrierungsnummer, die über das SYDEREP-System der französischen Umweltagentur ADEME vergeben wird). Fehlt sie, wird die Plattform selbst zum Hersteller — und auf diese Art von Haftung reagieren Plattformen, wie sie immer reagieren: mit gesperrten Listings. Genau so setzt Amazon in Deutschland heute die LUCID-Nummern durch; die französischen IDU-Prüfungen folgen demselben Drehbuch.
Und so groß ist die Angriffsfläche: Unsere Auswertung des öffentlichen Herstellerregisters der ADEME ergab, dass rund 69 % der Registrierungen auf Unternehmen entfallen, die nicht in Frankreich ansässig sind. Die Regel zielt direkt auf den grenzüberschreitenden E-Commerce.
Was ein Mandataire wirklich ist (und was nicht)
Ein Mandataire ist eine in Frankreich niedergelassene Person oder Gesellschaft, die Sie per schriftlichem Mandat benennen. Einmal benannt, tritt der Mandataire in Ihre REP-Pflichten ein: Er registriert Sie, gibt Ihre Meldungen bei jedem zuständigen Éco-Organisme ab — den französischen Herstellerverantwortungs-Organisationen, für Verpackungen funktional vergleichbar mit den Systembetreibern, die Sie aus Deutschland kennen — und zahlt die Öko-Beiträge in Ihrem Namen (mit Ihrem Geld).
Drei Punkte, die Anbieter selten erklären:
- Rechtlich ist das Mandat eines. Das Gesetz verlangt keinen Mandataire je Filière. Wenn ein Anbieter Ihnen Preise pro Filière nennt, ist das seine kommerzielle Verpackung der Dienstleistung, keine gesetzliche Vorgabe.
- „Subrogiert“ heißt nicht eindeutig „Sie sind aus der Haftung“. Das Gesetz sagt, dass der Mandataire die Pflichten übernimmt; es sagt nicht, dass der Hersteller von ihnen befreit ist. Es gibt noch kein Durchführungsdekret und keine Rechtsprechung — die Regel ist wenige Wochen alt. Begegnen Sie jedem Anbieter mit Vorsicht, der eine „vollständige Haftungsübertragung“ verspricht: Diese Frage ist tatsächlich ungeklärt.
- Ein Mandataire ist kein Facilitateur. Die ADEME unterscheidet ausdrücklich den Mandataire (hält das Mandat, übernimmt die Pflichten, führt das SYDEREP-Konto) vom Facilitateur (hilft bei den Formalitäten, übernimmt aber keine Verantwortung). Software und Berater — Pack Declare eingeschlossen — sind Facilitateurs. Ein Facilitateur allein erfüllt Artikel L. 541-10-9-1 für einen nicht niedergelassenen Hersteller nicht.
Der Anbietermarkt ist dünner, als Google ihn aussehen lässt
Als wir den Markt im August 2026 kartiert haben, stachen zwei Befunde heraus.
Erstens: Unter den etablierten internationalen EPR-Compliance-Anbietern ist echte französische Mandatsabdeckung selten. Von zwölf untersuchten internationalen Anbietern bot nur ein einziger überhaupt ein französisches Mandat an — und nur für Elektrogeräte und Batterien. Selbst einer der europäischen Referenzanbieter für EPR vergibt die französische Mandataire-Ebene an einen Dritten weiter. Unterauftrag ist in diesem Markt die Norm, nicht die Ausnahme.
Zweitens: Die vorderen französischsprachigen Suchergebnisse für „mandataire REP“ werden von Firmen dominiert, die nach Verabschiedung des Gesetzes gegründet wurden — manche erst vor wenigen Wochen registriert, ohne Mitarbeiter, mit minimalem Stammkapital oder mit einem eingetragenen Geschäftszweck, der mit Compliance nichts zu tun hat. Alle bieten an, Ihre rechtliche REP-Verantwortung zu übernehmen. Ein offizielles Mandataire-Register gibt es nicht (die ADEME veröffentlicht keines) — niemand hindert also irgendwen an diesem Angebot.
Warum Solvenz so wichtig ist: Die Mandatsverträge der Éco-Organismes regeln sie ausdrücklich. Der Mustervertrag von Refashion für Textilien etwa verlangt in seinem Artikel 7, dass der Mandataire solvent ist — und ist er es nicht, kann das Éco-Organisme im Wege gesamtschuldnerischer Haftung auf Sie als Hersteller zurückgreifen. Eine Briefkastenfirma zu beauftragen lässt Ihr Risiko nicht verschwinden; es kommt ein Gegenparteirisiko obendrauf.
Eine kurze Due-Diligence-Checkliste
- Wie lange existiert die Gesellschaft? (Das INSEE/SIRENE-Register — das französische Pendant zum Handelsregister — ist öffentlich und kostenlos.)
- Hat sie Mitarbeiter und echtes Stammkapital?
- Passt der eingetragene Geschäftszweck tatsächlich zu Compliance-Dienstleistungen?
- Mit welchen Éco-Organismes arbeitet sie bereits zusammen, und kann sie Referenzkunden je Filière nennen?
- Erklärt sie die Haftungsfrage ehrlich — oder verspricht sie eine „vollständige Übertragung“, die das Gesetz so eindeutig nicht hergibt?
Wo die PPWR ins Bild kommt
Unabhängig vom französischen Recht gilt seit dem 12. August 2026 die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Ihr Artikel 45 verlangt einen Bevollmächtigten für die EPR in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie verpackte Produkte verkaufen, ohne dort niedergelassen zu sein — die Herstellerdefinition der PPWR funktioniert ganz ähnlich wie die französische. Ein Kommissionsvorschlag (COM/2025/982) würde diese Anforderung für in der EU niedergelassene Hersteller bis 2035 aussetzen, ist aber noch nicht angenommen — und selbst wenn er angenommen würde, ließe er die französische Mandataire-Regel unberührt: Sie ist nationales Recht und unterscheidet nicht zwischen EU- und Nicht-EU-Händlern. Lassen Sie sich von Schlagzeilen über die PPWR-Aussetzung nicht einreden, die französische Pflicht sei vom Tisch. Das ist sie nicht.
Was Sie diesen Monat tun sollten
- Klären Sie, ob Sie betroffen sind. Keine Niederlassung in Frankreich + Produkte, die französische Haushalte erreichen = betroffen. Unser kostenloser Pflichten-Check zeigt Ihnen in wenigen Minuten Land für Land, wo Sie Pflichten haben.
- Kartieren Sie Ihre Filières. Verpackung ist nur eine davon. Textilien (Refashion), Elektrogeräte (ecosystem, Ecologic), Batterien, Spielzeug, Möbel, Sport & Freizeit… jede Filière bedeutet ein eigenes Éco-Organisme, eine eigene IDU und eine eigene Meldung. Das ist erfahrungsgemäß der Schritt, in dem Händler entdecken, dass sie drei oder vier Pflichten haben, nicht eine.
- Prüfen Sie Ihre bestehenden Registrierungen. Wenn Sie für Verpackungen bereits eine IDU über CITEO halten, existiert die Registrierung dieser Filière — aber die Mandataire-Pflicht gilt für Sie als nicht niedergelassenen Hersteller trotzdem, und andere Filières sind womöglich völlig unabgedeckt.
- Wählen Sie einen Mandataire anhand der Checkliste oben und halten Sie das Mandat schriftlich fest — einschließlich der Filières, die es abdeckt.
- Halten Sie Ihre Meldedaten bereit. Wer für Sie meldet, braucht Zahlen je Filière — Verpackungsgewichte nach Material, Stückzahlen nach Kategorie. Diesen Teil nimmt Ihnen kein Mandataire ab: Er meldet Zahlen, er erstellt sie nicht.
Wie Pack Declare hilft
Pack Declare ist die Facilitateur-Ebene: Wir berechnen die Zahlen, die jedes französische Éco-Organisme erwartet — aus Ihren echten Shopify-, WooCommerce- oder Amazon-Verkaufsdaten — und halten Ihre Registrierungen und Fristen an einem Ort. Unsere Frankreich-Abdeckung umfasst inzwischen mehrere Filières (Verpackungen, Textilien, Elektrogeräte, Batterien, Spielzeug), mit offiziellen Tarifen für 2026, wo diese veröffentlicht sind. Wir sind kein Mandataire und behaupten nicht, dass Software allein Artikel L. 541-10-9-1 erfüllt — aber wir machen die Arbeit des Mandataire nachprüfbar und Ihre Kosten planbar, und wir sagen Ihnen genau, welche Filières Sie abdecken müssen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
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Häufig gestellte Fragen
Seit wann gilt die französische Mandataire-Pflicht?
Seit dem 10. Juli 2026. Das Gesetz Nr. 2026-602 vom 8. Juli 2026 hat Artikel L. 541-10-9-1 des französischen Umweltgesetzbuchs geschaffen: Jeder nicht in Frankreich niedergelassene Hersteller muss per schriftlichem Mandat einen in Frankreich niedergelassenen Vertreter benennen. Die Regel ersetzt ein Dekret von 2020, das der Conseil d’État im November 2023 mangels gesetzlicher Grundlage annulliert hatte.
Brauche ich einen Mandataire, obwohl mein Unternehmen in der EU sitzt?
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen EU- und Nicht-EU-Herstellern — entscheidend ist allein, ob Sie in Frankreich niedergelassen sind. Eine deutsche, österreichische oder niederländische Marke, die direkt an französische Haushalte liefert, ist nach französischem REP-Recht der Hersteller und braucht einen Mandataire. Nur eine französische Tochtergesellschaft oder Niederlassung hebt die Pflicht auf.
Ich bin im LUCID-Register — deckt das Frankreich mit ab?
Nein. Die erweiterte Herstellerverantwortung ist national geregelt: Das LUCID-Register erfüllt das deutsche Verpackungsrecht und hat in Frankreich keine Wirkung. Für Frankreich brauchen Sie eigene IDU-Registrierungen je Filière — und als nicht niedergelassener Hersteller zusätzlich einen Mandataire.
Gilt die Pflicht für alle Filières oder nur für Verpackungen?
Für alle. Die Pflicht gilt horizontal über die rund 19 französischen REP-Filières — Verpackungen, Textilien, Elektrogeräte, Batterien, Möbel, Spielzeug, Sportartikel, Heimwerkerprodukte und mehr. Eine einzige Sendung kann mehrere Filières zugleich berühren, und jede Filière hat ihre eigene IDU-Registrierung und ihr eigenes Éco-Organisme.
Ist mein Marktplatz automatisch mein Mandataire?
Nicht automatisch. Das Gesetz sieht die Pflicht als erfüllt an, wenn eine in Frankreich niedergelassene Person die Einhaltung bereits sicherstellt — das betrifft vor allem Verkäufe, für die ein Marktplatz die Pflichten übernimmt. Ihre direkten Webshop-Verkäufe deckt das nicht ab. Unabhängig davon müssen Marktplätze prüfen, ob jeder Drittanbieter eine gültige IDU besitzt.
Was passiert, wenn ich keinen Mandataire benenne?
Verwaltungssanktionen erreichen 30.000 € je fehlender eindeutiger Kennnummer, je Filière. Das unmittelbarere Risiko ist kommerziell: Artikel L. 541-10-9 macht Marktplätze für die Prüfung der Händler-IDUs mitverantwortlich, und eine Plattform, die andernfalls selbst zum Hersteller würde, reagiert mit gesperrten Listings.
Befreit mich die Benennung eines Mandataire von der Haftung?
Diese Frage ist tatsächlich ungeklärt. Das Gesetz sagt, dass der Mandataire in die Pflichten des Herstellers eintritt; es sagt nicht, dass der Hersteller von ihnen befreit ist, und es gibt bislang weder ein Durchführungsdekret noch Rechtsprechung. Begegnen Sie jedem Anbieter mit Vorsicht, der eine vollständige Haftungsübertragung verspricht.
Brauche ich für jede Filière einen eigenen Mandataire?
Nein. Rechtlich ist das Mandat eines — das Gesetz verlangt keinen Mandataire je Filière. Sein Umfang ist das, was das unterschriebene Mandat abdeckt; legen Sie die Filières deshalb ausdrücklich schriftlich fest. Preise pro Filière sind die kommerzielle Verpackung eines Anbieters, keine gesetzliche Vorgabe.
Ist Compliance-Software ein Mandataire?
Nein. Die ADEME unterscheidet den Mandataire — er hält das Mandat, übernimmt die REP-Pflichten und führt das SYDEREP-Konto — vom Facilitateur, der bei den Formalitäten hilft, aber keine Verantwortung übernimmt. Software und Berater, Pack Declare eingeschlossen, sind Facilitateurs. Sie brauchen weiterhin einen in Frankreich niedergelassenen Mandataire.
Weiterlesen: Der Leitfaden zu den französischen EPR-Filières · EPR für Amazon-Händler (englisch) · CITEO und die französische EPR für Onlinehändler (englisch)